Beitragsordnung OGays e.V.§ 1 Beitragshöhe(1) Der jährliche Beitrag für vollberechtigte ordentliche Mitglieder beträgt € 30,-. (2) Bis einschließlich zu dem Jahr, in dem ein vollberechtigtes ordentliches Mitglied seinen 25. Geburtstag hat, zahlt dieses nur einen ermäßigten jährlichen Beitrag von € 20,-. (3) Fördermitglieder legen Ihren jährlichen Beitrag bei Beginn ihrer Mitgliedschaft selbst fest, mindestens jedoch € 100,-. Die Beitragshöhe kann auch von Jahr zu Jahr geändert werden, was jeweils spätestens zwei Monate vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Schatzmeister zu erklären ist. (4) Beiträge können durch Vorstandsbeschluss ermäßigt oder erlassen werden für Personen, die aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zur Zahlung in der Lage sind. Der Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen. (5) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit. § 2 Fälligkeit(1) Alle Mitglieder erhalten Ende Dezember eine Zahlungsaufforderung für das folgende Jahr (auch per E-Mail). Der festgesetzte Beitrag ist dann vollständig bis spätestens 31.1. des folgenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen. (2) Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt in voller Höhe fällig. Eine Mitgliedschaft beginnt erst mit vollständigem Eingang des ersten Beitrages. (3) Mahnkosten trägt der Schuldner. (4) Über den geleisteten Beitrag und ggf. weitere Spenden erhält jedes Mitglied nach Ablauf des jeweiligen Jahres eine Gesamtbescheinigung vom Verein, falls beide zusammen mindestens €100,00 betragen. § 3 InkrafttretenDiese Vereinsordnung tritt am 3.3.2010 durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Zurück... |